{"id":249,"date":"2026-03-14T16:15:39","date_gmt":"2026-03-14T16:15:39","guid":{"rendered":"https:\/\/notariat.hotelsierra.de\/wordpress\/?page_id=249"},"modified":"2026-03-14T16:15:39","modified_gmt":"2026-03-14T16:15:39","slug":"unternehmen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.notar-parsberg.de\/?page_id=249","title":{"rendered":"Unternehmen"},"content":{"rendered":"\n<p>Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte ber\u00fccksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gr\u00fcndung und F\u00fchrung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verl\u00e4ssliche Hilfe.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Optimale Rechtsform<\/h2>\n\n\n\n<p>Die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu ber\u00fccksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung f\u00fcr die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Firma<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei der Auswahl des zul\u00e4ssigen Firmennamens und der Kl\u00e4rung von Zweifelsfragen ist der Notar behilflich. Die &#8222;Firma&#8220; ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Gesch\u00e4ftsverkehr auftritt. Sie muss so gew\u00e4hlt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auch ein unterscheidungskr\u00e4ftiger Phantasiename, der nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen ist sein (z.B. &#8222;Paradiso GmbH&#8220; f\u00fcr Sonnenstudio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Eintragungen im Handelsregister<\/h2>\n\n\n\n<p>Sofern sich bestimmte, f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsverkehr bedeutsame Verh\u00e4ltnisse eines Unternehmens \u00e4ndern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Wechsel in der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung; Erteilung\/Widerruf von Prokura,<\/li>\n\n\n\n<li>\u00c4nderung der Firma,<\/li>\n\n\n\n<li>\u00c4nderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,<\/li>\n\n\n\n<li>\u00c4nderung der Gesellschafter bei OHG und KG und<\/li>\n\n\n\n<li>\u00c4nderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bed\u00fcrfen der notariellen Beglaubigung. Der Notar formuliert den Text der Anmeldung und \u00fcberwacht die richtige Eintragung im Handelsregister. Der Notar ber\u00e4t auch umfassend \u00fcber die mit der Eintragung zusammenh\u00e4ngenden Fragen und kl\u00e4rt etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.<br>Die\u00a0<a href=\"https:\/\/www.notar-parsberg.de\/?page_id=243\" data-type=\"page\" data-id=\"243\">Notarkosten<\/a>\u00a0f\u00fcr die Anmeldung halten sich dabei in bescheidenen Grenzen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen<\/h2>\n\n\n\n<p>In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Ma\u00dfnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschl\u00fcsse und Verschmelzungen auch bei mittelst\u00e4ndischen und kleinen Unternehmen immer h\u00e4ufiger. Typische Beispiele f\u00fcr solche Ver\u00e4nderungen eines eingef\u00fchrten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorg\u00e4nge, weshalb der Gesetzgeber in vielen F\u00e4llen die Beratung durch den Notar vorgesehen hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Unternehmensnachfolge<\/h2>\n\n\n\n<p>Wird die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu finden, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise f\u00fchren. Dabei geht es auch um zahlreiche Arbeitspl\u00e4tze. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung werden die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angeh\u00f6rigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger f\u00fcr Inhaberschaft und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung fr\u00fchzeitig auszuw\u00e4hlen und m\u00f6glichst noch w\u00e4hrend der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb einzubinden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des pl\u00f6tzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten.<\/p>\n\n\n\n<p>Insgesamt muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine sachverst\u00e4ndige Beratung selbst etwa mit einem eigenh\u00e4ndigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen. So ist insbesondere eine Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen notwendig. Sie bei den M\u00f6glichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine wesentliche Aufgabe des Notars.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte ber\u00fccksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gr\u00fcndung und F\u00fchrung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verl\u00e4ssliche Hilfe. 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